HGB
HGB steht für das Handelsgesetzbuch, ein zentrales Regelwerk im deutschen Wirtschaftsrecht. Es regelt die Rechtsbeziehungen von Kaufleuten und den Handel, ergänzend zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Detaillierte Erklärung des HGB
Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für Unternehmen und Kaufleute in Deutschland. Es bildet das spezielle Privatrecht der Kaufleute und enthält Bestimmungen, die über die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hinausgehen oder diese konkretisieren.
Kernbereiche des HGB:
- Kaufmannseigenschaft:
- Das HGB definiert, wer als Kaufmann gilt. Dies ist entscheidend, da Kaufleute im Geschäftsverkehr anderen Regeln unterliegen als Nicht-Kaufleute (z.B. im Hinblick auf Formzwänge oder die Haftung).
- Es unterscheidet verschiedene Arten von Kaufleuten, wie den Istkaufmann (z.B. ein Gewerbetreibender, dessen Unternehmen einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert) und den Kannkaufmann (z.B. ein Kleinunternehmer, der sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt).
- Handelsregister:
- Das HGB regelt die Führung und die Wirkungen des Handelsregisters, einem öffentlichen Verzeichnis für Unternehmen. Eintragungen im Handelsregister sind deklaratorisch (bestätigend) oder konstitutiv (rechtserzeugend) und schaffen Publizität und Rechtssicherheit.
- Handelsgeschäfte:
- Es enthält spezielle Regeln für Handelsgeschäfte, das sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Die Sonderregelungen für Handelskäufe (z.B. Rügepflicht bei Mängeln).
- Das Recht der Handelsvertreter und Handelsmakler.
- Bestimmungen zu Prokura und Handlungsvollmacht, welche die Vertretungsbefugnis von Angestellten eines Kaufmanns regeln.
- Handelsgesellschaften:
- Ein großer und besonders wichtiger Teil des HGB befasst sich mit den Handelsgesellschaften. Dazu gehören:
- Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Die Kommanditgesellschaft (KG)
- Die Stille Gesellschaft
- Das HGB regelt deren Gründung, Organisation, Haftung der Gesellschafter, Gewinnverteilung und Auflösung. Für andere Gesellschaftsformen wie die GmbH oder AG gibt es spezielle Gesetze (GmbHG und AktG), die jedoch auf viele HGB-Regeln verweisen.
- Rechnungslegung und Bilanzierung:
- Die sogenannten "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)" sind maßgeblich im HGB verankert. Die §§ 238 ff. HGB legen fest, wie Kaufleute ihre Bücher führen, Inventur vornehmen und Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang und Lagebericht) erstellen müssen.
- Diese Vorschriften dienen der Rechenschaftspflicht gegenüber Gesellschaftern, dem Finanzamt und Gläubigern und sind essenziell für die Transparenz der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens.
- Besonders relevant sind hier die Grundsätze der Vollständigkeit, Richtigkeit, Klarheit, Einzelbewertung, Vorsicht und Stetigkeit.
Verwendung und Kontext:
- Fundament für die Bilanzierung: Für Unternehmen ist das HGB die primäre Rechtsquelle für die Erstellung des Jahresabschlusses. Viele Vorschriften zur Bilanzierung und Bewertung sind hier zu finden.
- Steuerrechtliche Relevanz: Die "maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz" (§ 5 EStG) bedeutet, dass die handelsrechtliche Rechnungslegung oft die Grundlage für die Berechnung der zu zahlenden Steuern bildet, sofern das Steuerrecht keine eigenen, abweichenden Vorschriften bereithält.
- Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr: Das HGB schafft klare Regeln für kommerzielle Transaktionen und die Organisation von Unternehmen, was die Rechtssicherheit im Wirtschaftsleben erhöht.
- Internationalisierung: Auch wenn das HGB national ist, so dient es doch der Anpassung an internationale Rechnungslegungsstandards wie IFRS (International Financial Reporting Standards), auch wenn es hier deutliche Unterschiede gibt. Unternehmen, die an internationalen Börsen gelistet sind, wenden oft IFRS an, während das HGB primär für deutsche Unternehmen gilt, die nicht kapitalmarktorientiert sind oder deren Konzernabschluss nach IFRS erstellt wird.
Das HGB ist somit ein Eckpfeiler des deutschen Wirtschaftsrechts, der die Rahmenbedingungen für das unternehmerische Handeln festlegt und für alle Kaufleute verbindlich ist.
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